Genehmigungen
Baubewilligung im Kleingarten Wien – was Sie brauchen
Wann Sie im Wiener Kleingarten eine Baubewilligung oder Bauanzeige brauchen, welche Unterlagen nötig sind und wie lange es dauert.
Ohne Genehmigung geht im Wiener Kleingarten wenig. Neubau, Zubau und viele Umbauten sind bei der Baupolizei (MA 37) einzureichen. Zusätzlich braucht es meist die Zustimmung des Grundeigentümers bzw. des Vereins.
Bewilligung oder Bauanzeige?
Für Kleingartenhäuser sieht das Kleingartengesetz häufig ein vereinfachtes Verfahren vor. Ob eine Bewilligung, eine Bauanzeige oder gar nichts nötig ist, hängt vom Vorhaben und der Widmung ab.
Typische Unterlagen
- Einreichplan eines befugten Planers
- Grundbuchsauszug bzw. Zustimmung des Eigentümers
- Baubeschreibung und Statik
- Energieausweis bei ganzjähriger Nutzung
Was ist ohne Genehmigung erlaubt?
Kleinere Gartengeräte-Hütten, Hochbeete oder Gewächshäuser sind oft bewilligungsfrei, unterliegen aber trotzdem Größengrenzen. Klären Sie vor dem Kauf immer die Vorgaben Ihres Vereins.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind das Wiener Kleingartengesetz, der jeweilige Bebauungsplan und die Auskunft der Baupolizei (MA 37) bzw. Ihres Kleingartenvereins.