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Genehmigungen

Zubau am Kleingartenhaus – was ist erlaubt?

Wintergarten, Anbau oder Aufstockung: Regeln für Zubauten im Wiener Kleingarten.

Mehr Platz im Kleingartenhaus ist ein häufiger Wunsch. Ein Zubau ist möglich, solange die gesetzlichen Grenzen für Fläche und Kubatur eingehalten werden.

Bebaute Fläche prüfen

Rechnen Sie zuerst den Bestand nach. Oft ist der erlaubte Rahmen schon ausgeschöpft.

Wintergarten & Aufstockung

Ein Wintergarten zählt in der Regel zur bebauten Fläche. Aufstockungen sind durch die zulässige Gebäudehöhe begrenzt.

Ablauf

  • Bestandsaufnahme
  • Planung und Einreichung
  • Zustimmung Verein/Eigentümer
  • Ausführung durch Fachfirma

Hinweis: Allgemeine Orientierung ohne Gewähr. Verbindlich sind Kleingartengesetz, Bebauungsplan, Baupolizei (MA 37) sowie Ihr Kleingartenverein bzw. der Zentralverband.