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Genehmigungen

Von Ekl zu Eklw – Umwidmung im Kleingarten

Wann eine Anlage für ganzjähriges Wohnen umgewidmet wird und was das für Haus, Wert und Pflichten bedeutet.

Ob ein Kleingarten ganzjährig bewohnt werden darf, entscheidet die Flächenwidmung. Umwidmungen von Ekl auf Eklw erfolgen durch die Stadt Wien für ganze Anlagen, nicht für einzelne Parzellen.

Folgen einer Umwidmung

  • Größere bebaubare Fläche möglich
  • Hauptwohnsitz erlaubt
  • Höherer Grundwert
  • Strengere Anforderungen an Energie und Anschlüsse

Was Pächter tun können

Informieren Sie sich beim Verein über laufende Widmungsverfahren und den aktuellen Flächenwidmungsplan der Stadt Wien.

Hinweis: Allgemeine Orientierung ohne Gewähr. Verbindlich sind Kleingartengesetz, Bebauungsplan, Baupolizei (MA 37) sowie Ihr Kleingartenverein bzw. der Zentralverband.