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Kleingarten Infos

Pachtvertrag für den Kleingarten – das sollten Sie wissen

Generalpacht, Unterpacht, Pachtzins und Kündigung: der Kleingarten-Pachtvertrag in Wien verständlich erklärt.

Bei gepachteten Gärten pachtet der Zentralverband bzw. Verein den Grund (Generalpacht) und gibt einzelne Parzellen an Mitglieder weiter (Unterpacht).

Inhalt des Unterpachtvertrags

  • Lage und Größe der Parzelle
  • Pachtzins und Nebenkosten
  • Nutzungs- und Bauvorschriften
  • Kündigungsregeln

Rechte und Pflichten

Das Kleingartengesetz schützt Pächter gut, verlangt aber auch eine kleingärtnerische Nutzung und die Einhaltung der Vereinsordnung.

Hinweis: Allgemeine Orientierung ohne Gewähr. Verbindlich sind Kleingartengesetz, Bebauungsplan, Baupolizei (MA 37) sowie Ihr Kleingartenverein bzw. der Zentralverband.