Kleingarten Infos
Pachtvertrag für den Kleingarten – das sollten Sie wissen
Generalpacht, Unterpacht, Pachtzins und Kündigung: der Kleingarten-Pachtvertrag in Wien verständlich erklärt.
Bei gepachteten Gärten pachtet der Zentralverband bzw. Verein den Grund (Generalpacht) und gibt einzelne Parzellen an Mitglieder weiter (Unterpacht).
Inhalt des Unterpachtvertrags
- Lage und Größe der Parzelle
- Pachtzins und Nebenkosten
- Nutzungs- und Bauvorschriften
- Kündigungsregeln
Rechte und Pflichten
Das Kleingartengesetz schützt Pächter gut, verlangt aber auch eine kleingärtnerische Nutzung und die Einhaltung der Vereinsordnung.
Hinweis: Allgemeine Orientierung ohne Gewähr. Verbindlich sind Kleingartengesetz, Bebauungsplan, Baupolizei (MA 37) sowie Ihr Kleingartenverein bzw. der Zentralverband.