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Kleingarten Infos

Hauptwohnsitz im Kleingarten melden

Wann Sie im Wiener Kleingarten den Hauptwohnsitz anmelden dürfen und was dafür nötig ist.

In Eklw-Gebieten ist der Hauptwohnsitz im Kleingartenhaus erlaubt. In reinen Erholungsgebieten nicht.

Voraussetzungen

  • Eklw-Widmung
  • Bewilligtes, bewohnbares Haus
  • Anschlüsse vorhanden

Folgen

Mit Hauptwohnsitz steigen die Anforderungen an Heizung und Dämmung – das Haus muss winterfest sein.

Hinweis: Allgemeine Orientierung ohne Gewähr. Verbindlich sind Kleingartengesetz, Bebauungsplan, Baupolizei (MA 37) sowie Ihr Kleingartenverein bzw. der Zentralverband.