Kleingarten Infos
Hauptwohnsitz im Kleingarten melden
Wann Sie im Wiener Kleingarten den Hauptwohnsitz anmelden dürfen und was dafür nötig ist.
In Eklw-Gebieten ist der Hauptwohnsitz im Kleingartenhaus erlaubt. In reinen Erholungsgebieten nicht.
Voraussetzungen
- Eklw-Widmung
- Bewilligtes, bewohnbares Haus
- Anschlüsse vorhanden
Folgen
Mit Hauptwohnsitz steigen die Anforderungen an Heizung und Dämmung – das Haus muss winterfest sein.
Hinweis: Allgemeine Orientierung ohne Gewähr. Verbindlich sind Kleingartengesetz, Bebauungsplan, Baupolizei (MA 37) sowie Ihr Kleingartenverein bzw. der Zentralverband.